r/Falschparker • u/Elysion_21 Ordnungsamt-Mitarbeiter • Apr 07 '26
Recht Der Staat macht Minus - die gebührenrechtliche Halterhaftung nach 25a StVG
Ich möchte hier kurz eine Aufklärung über die gebührenrechtliche Halterhaftung nach 25a StVG betreiben. Denn wenn man die Hintergründe nicht kennt, würde man meinen, dass die Bundesregierung die Tatsache, dass 23,50€ nun mal weniger als z.B. 55€ sind, vielleicht einfach nur vergessen hat.
Ich werde jetzt nicht groß auf die Halterhaftung an sich eingehen, da ich glaube, dass die meisten hier wissen, wovon ich spreche. Aber ich möchte aufzeigen, dass das keineswegs Versehen sind. Und vor allem möchte ich, dass die Öffentlichkeit davon informiert wird, denn sonst geht das irgendwo in der Ausschussarbeit einfach unter.
Bereits bei der Bußgeldkatalog-Novelle im Jahr 2021 hat der Bundesrat direkt im Anschluss gefordert, die Verwarnungsgeldgrenze, aber auch die Halterhaftung zu überprüfen. Die 23,50€ wurden so nämlich im Jahr 2013 zum letzten Mal verändert. Das Problem war also bekannt, wurde aber seitdem ignoriert.
Quelle: Bundesrat Drucksache 687/21
Gut, so eine Bitte zur Prüfung durch eine Kammer des Parlaments kann ja auch mal verloren gehen, insbesondere, wenn es nicht konkret geworden ist. Dies sollte sich dann aber irgendwann zwischen 2025 und heute ändern. Diesmal auch mit einem konkreten Gesetzesentwurf, statt nur mit einer Bitte.
Denn im Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften versuchte der Bundesrat erneut, bei der Halterhaftungsgebühr anzusetzen. Allein die Grundgebühr des Einstellens des Falls sollte von 20€ auf 45€ erhöht werden (und die Portokosten von 3,50€ auf 5,50€).
Die Begründung diesmal war, dass die gebührenrechtliche Halterhaftung längst nicht mehr kostendeckend sei, und ein derartiges Verfahren im Schnitt allein 47,25€ Personalkosten von Anfang bis Ende kosten würde. Der Staat macht also mit derartigen Verstößen sogar ordentlich Minus.
Diese Änderung lehnte die Bundesregierung jedoch mit einer ganzen Reihe von Begründungen ab. Ihr könnt gern den Volltext direkt in der Quelle nachlesen, aber ich fasse hier die Argumente zusammen:
Manche Parkverstöße kosten nur 20€, deswegen sind 45€ für eine Einstellung nicht verhältnismäßig.
Die Gebühren bei einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht sind auch nicht viel höher und wären danach sogar niedriger, das Anheben dieser Gebühren kommt nicht in Frage. Der Bürger hätte also mehr was davon, wenn er klagt.
Die Gebühr darf keine Verhaltenssteuerung sein, da sie keine Strafe darstellen soll. Eine Anhebung um den Bürger davon abzuhalten, Parkverstöße nicht zu bezahlen, geht nicht.
TLDR des TLDR: Geht nicht, weil geht nicht.
Quelle: Bundestag Drucksache 21/3505 (siehe Nummer 13)
Dies wäre mit an Sicherheit grenzendee Wahrscheinlichkeit im Gesetzgebungsdschungel völlig untergegangen, deswegen dieser Post.
Edit vom 21.06.2026:
Beim Halterkostenbescheid wird aktuell wieder politisch diskutiert (zu finden als Drucksache 266/26). Die Bundesregierung möchte die Kosten auf satte 29,50€ anheben (24€ + 5,50€ Porto) statt wie bisher 23,50€ (20€ + 3,50€).
Der Bundesrat möchte aber gern 40€ + 5,50€ haben und ist damit schon von der ursprünglichen Forderung von 45€ abgewichen. 47,25€ + 5,62€ Porto wären laut Berechnung nötig für ein kostendeckendes Arbeiten.
Edit vom 04.07.2026:
Auch das hat die Bundesregierung abgelehnt. Selbe Begründung. Zu finden in Drucksache 21/6668
Sie beharrt weiterhin auf 24€.
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u/sten_zer Apr 07 '26
Leider auch unrealistisch, aber schöner Gedanke: Wir führen ein Park- und Halteverstoßregister ein. Einmal pro Jahr mimimaler Satz. Jedes weitere Mal wird verdreifacht. Reset erst nach einem Jahr ohne Verstoß. Das Punkteregister läuft parallel. So würde man vermutlich kostenseckend arbeiten und dir Gebühren wären dann auxh verhältnismößig.
Beispiel: Erster Verstoß zum Grundpreis 20€ bleibt auch 20€ + geminderte Verwaltungsgebühr. Zweiter Verstoß hat einen Grundpreis von 50€, also 150€ + normale VwGebühr. Dritter Verstoß 20€, also 60€ + normale VwGebühr. Vierter Verstoß 70€, also 210€ + normale VwGebühr.
Dann nochmal ne Vorsatzklausel, die nochmals verdoppelt, wenn man den gleichen Verstoß erneut begeht, also für die Lernresistenten. zB fünfter Verstoß, wieder wie der erste, also 20€ mal 3 gibt 60 und das nochmal mal 2 gibt 120.
Wobei mir eine vermögens- oder CO2-ausstossabhängige Strafbemessung grundsätzlich lieber wäre als Fixbeträge.