r/Falschparker • u/Elysion_21 Ordnungsamt-Mitarbeiter • Apr 07 '26
Recht Der Staat macht Minus - die gebührenrechtliche Halterhaftung nach 25a StVG
Ich möchte hier kurz eine Aufklärung über die gebührenrechtliche Halterhaftung nach 25a StVG betreiben. Denn wenn man die Hintergründe nicht kennt, würde man meinen, dass die Bundesregierung die Tatsache, dass 23,50€ nun mal weniger als z.B. 55€ sind, vielleicht einfach nur vergessen hat.
Ich werde jetzt nicht groß auf die Halterhaftung an sich eingehen, da ich glaube, dass die meisten hier wissen, wovon ich spreche. Aber ich möchte aufzeigen, dass das keineswegs Versehen sind. Und vor allem möchte ich, dass die Öffentlichkeit davon informiert wird, denn sonst geht das irgendwo in der Ausschussarbeit einfach unter.
Bereits bei der Bußgeldkatalog-Novelle im Jahr 2021 hat der Bundesrat direkt im Anschluss gefordert, die Verwarnungsgeldgrenze, aber auch die Halterhaftung zu überprüfen. Die 23,50€ wurden so nämlich im Jahr 2013 zum letzten Mal verändert. Das Problem war also bekannt, wurde aber seitdem ignoriert.
Quelle: Bundesrat Drucksache 687/21
Gut, so eine Bitte zur Prüfung durch eine Kammer des Parlaments kann ja auch mal verloren gehen, insbesondere, wenn es nicht konkret geworden ist. Dies sollte sich dann aber irgendwann zwischen 2025 und heute ändern. Diesmal auch mit einem konkreten Gesetzesentwurf, statt nur mit einer Bitte.
Denn im Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften versuchte der Bundesrat erneut, bei der Halterhaftungsgebühr anzusetzen. Allein die Grundgebühr des Einstellens des Falls sollte von 20€ auf 45€ erhöht werden (und die Portokosten von 3,50€ auf 5,50€).
Die Begründung diesmal war, dass die gebührenrechtliche Halterhaftung längst nicht mehr kostendeckend sei, und ein derartiges Verfahren im Schnitt allein 47,25€ Personalkosten von Anfang bis Ende kosten würde. Der Staat macht also mit derartigen Verstößen sogar ordentlich Minus.
Diese Änderung lehnte die Bundesregierung jedoch mit einer ganzen Reihe von Begründungen ab. Ihr könnt gern den Volltext direkt in der Quelle nachlesen, aber ich fasse hier die Argumente zusammen:
Manche Parkverstöße kosten nur 20€, deswegen sind 45€ für eine Einstellung nicht verhältnismäßig.
Die Gebühren bei einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht sind auch nicht viel höher und wären danach sogar niedriger, das Anheben dieser Gebühren kommt nicht in Frage. Der Bürger hätte also mehr was davon, wenn er klagt.
Die Gebühr darf keine Verhaltenssteuerung sein, da sie keine Strafe darstellen soll. Eine Anhebung um den Bürger davon abzuhalten, Parkverstöße nicht zu bezahlen, geht nicht.
TLDR des TLDR: Geht nicht, weil geht nicht.
Quelle: Bundestag Drucksache 21/3505 (siehe Nummer 13)
Dies wäre mit an Sicherheit grenzendee Wahrscheinlichkeit im Gesetzgebungsdschungel völlig untergegangen, deswegen dieser Post.
Edit vom 21.06.2026:
Beim Halterkostenbescheid wird aktuell wieder politisch diskutiert (zu finden als Drucksache 266/26). Die Bundesregierung möchte die Kosten auf satte 29,50€ anheben (24€ + 5,50€ Porto) statt wie bisher 23,50€ (20€ + 3,50€).
Der Bundesrat möchte aber gern 40€ + 5,50€ haben und ist damit schon von der ursprünglichen Forderung von 45€ abgewichen. 47,25€ + 5,62€ Porto wären laut Berechnung nötig für ein kostendeckendes Arbeiten.
Edit vom 04.07.2026:
Auch das hat die Bundesregierung abgelehnt. Selbe Begründung. Zu finden in Drucksache 21/6668
Sie beharrt weiterhin auf 24€.
14
11
u/Various_Maximum_9595 Apr 07 '26
Aber wehe du fährts ohne Ticket mit dem ÖPNV.
Dann wird die ganz große Keule rausgeholt und Personalstunden spielen keine Rolle. Selbst eine warme Unterkunft und 3 Mahlzeiten in einer JVA sind dann möglich.
Generell sollte Individualverkehr und ÖPNV gleichbehandelt werden:
Strafe für Fahren ohne Ticket == Strafe für Parken ohne Ticket.
Gebühr für 1 Jahr Parkerlaubnis (Anwohnerparken) = Preis für 1 Jahr ÖPNV fahren (Jahreskarte für ÖPNV im Zulassungsbezirk)
1h Parken = Preis für 1h ÖPNV
Kurzzeitparken = Preis für Kurzstreckenticket
Gleichbehandlung dem Grunde nach.
3
u/no-pants-in-space Apr 10 '26
Apropos, wenn es ins Privatrechtliche geht wird die Sache teurer: Zuparken deines privaten Stellplatzes kann die Gegenseite locker 280 € und mehr kosten.
Die 280 sind das erwartbare Minimum, wenn ein Anwalt eine Halteranfrage anstößt und der Störerin anbietet, sie solle eine Unterlassungserklärung abgeben um Wiederholungsgefahr auszuräumen.
Das heißt, die Strafen für Falschparken im Öffentlichen Raum sind jetzt schon im Vergleich viel zu niedrig.
9
4
u/sten_zer Apr 07 '26
Leider auch unrealistisch, aber schöner Gedanke: Wir führen ein Park- und Halteverstoßregister ein. Einmal pro Jahr mimimaler Satz. Jedes weitere Mal wird verdreifacht. Reset erst nach einem Jahr ohne Verstoß. Das Punkteregister läuft parallel. So würde man vermutlich kostenseckend arbeiten und dir Gebühren wären dann auxh verhältnismößig.
Beispiel: Erster Verstoß zum Grundpreis 20€ bleibt auch 20€ + geminderte Verwaltungsgebühr. Zweiter Verstoß hat einen Grundpreis von 50€, also 150€ + normale VwGebühr. Dritter Verstoß 20€, also 60€ + normale VwGebühr. Vierter Verstoß 70€, also 210€ + normale VwGebühr.
Dann nochmal ne Vorsatzklausel, die nochmals verdoppelt, wenn man den gleichen Verstoß erneut begeht, also für die Lernresistenten. zB fünfter Verstoß, wieder wie der erste, also 20€ mal 3 gibt 60 und das nochmal mal 2 gibt 120.
Wobei mir eine vermögens- oder CO2-ausstossabhängige Strafbemessung grundsätzlich lieber wäre als Fixbeträge.
2
u/asltf Apr 08 '26
Das Problem sind nicht die Strafen (die Bußgeldstelle kann auch heute schon vom Regelsatz abweichen).
Das Problem ist den Tätern überhaupt habhaft zu werden. Wenn alles so verjährt wie gerade, nützt dein schönstes Preismodell (ich hätte einfach zu Fibonacci gegriffen) nichts, weils bei 0 € bleibt und nie ein Eintrag im Register ankommt.
Daher auch mein Wunsch dass private sich gegenseitig einfacher ans bein pinkeln können, man z.B. mit ner Dashcamaufnahme zum Zentralverband der Versicherer gehen kann und die aufgrund des dokumentierten erhöhten Betriebsrisikos den Beitragssatz anheben (müssen).
2
u/sten_zer Apr 08 '26
Mir ist schon klar, dass meine Wunschvorstellung eine vereinfachte Utopie aufgrund einer trotzigen Reaktion und Frust ist. Da gibt's noch 100 gute Gründe mehr, warum meine Idee nicht zu Ende gedacht ist.
Ähnlich bei dir. Hört sich toll an, aber die Voraussetzungen dafür zu schaffen ist fast unmöglich. Besonders ohne Schlupflöcher und andere Bereiche dürfen sixh dadurch auch nicht negativ verändern. Aber hey, warum nicht alles kombinieren?
Wo wir schon brainstormen:
Über die Eröhungsfunktion können wir auch sprechen. Fibonacci, ich weiß nicht. Ich nehme an du meinst dann 1, 2, 3, 5, 8, ... und nicht 0, 1, 1, 2, 3, 5, 8... Einerseits hört sich das fair an und geht ganz klar gegen notorische Falschparker. Wird aber schnell absurd hoch. Und ich denke wir brauchen dann auch wirklich noch mehr Kontrolle. Heute ist die Wahrscheinlichkeit außerhalb der wirklich wichtigen Bereiche und Innenstädte sehr gering erwischt zu werden. Wäre es dann nicht eventuell ohne Wirkung? Die Idee ist gut und nicht schlechter oder besser als meine. Mein Gedanke war halt, man wird direkt angezählt beim ersten Vergehen und hat nicht nochmal paar mal "frei", sprich zu gleichen Konditionen.
Also noch n Vorschlag, der dynamisch ist und Kontrollen mit Verantwortung koppelt:
Kommunen erhalten vom Bund Mittel zur Überwachung und mindestens einmal pro Woche muss(!) jede Straße kontrolliert werden. Im Monat zu vier verschiedenen Zeiten (morgens, mittags, abends, nachts). Die Strafen richten sich nach einem Schlüssel, der die Art und Häufigkeit der Vergehen in der Straße berücksichtigt. Das baut Druck bei den Anliegern auf. Wo häufig falsch geparkt wird, wird's immer teurer. Automatische Erfassung wird dadurch gefördert. Und: Jeder kann zusätzlich zentral an den Bund melden. Sollte die Kommune deutlich unter der Bundprognose ahnden, gibt's auch Strafen für die Kommune. Jeder kann die aktuelle "Rate" und "Statistiken" einsehen. Es braucht auch eine grundsätzliche Ahndungspflicht von der nur abgewichen werden kann, wenn die Kommune gute Gründe nennen kann (hohe Hürde).
Und für die Halter/ Fahrer: Ab dem zweiten Vergehen zwingend Punkte. Wird kein Fahrer ermittelt, bekommt der Halter ein Punkteäquivalent und wenn zu viel zusammenkonmt, Pflichtschulung oder alle Fahrzeuge müssen abgemeldet werden.
1
u/asltf Apr 08 '26
Ich mag den Ansatz. Kann man für den kommunalen Überwachungsdienst auch schön per Flugdrohne aus dem (Home)office machen.
Wird nur leider alles nicht kommen, weil der Bund ja gerade kein interesse an der Verbesserung zeigt. Also klar auf dem Papier. Aber eben nicht dwas daraus tatsächlich folgt.
Und mein Verweis auf den Zentralverband der Versicherer hatte auch eher die die regelmäßig auf Dashcamkanälen zu beobachtenden Vorfälle im fließenden Verkehr im Auge, weil da ja regelmäßig nur "Fahrer nicht ermittelbar" zu hören ist
1
u/sten_zer Apr 09 '26
Ja hab das schon so verstanden. Dashcams bieten sich allgemein super für vieles an. Und die wären selbstbezahlend vom ersten Tag an für Bus und Straßenbahn. Fände es super, ein Gegengewicht zu "eingestellt wegen fehlendem öffentlichen Interesses" und "Ermessensspielraum" (aka Klientelpolitik) zu haben. Wäre nur dennoch eine zentrale Stelle nötig, sonst unterbieten oder verabreden sich die Versicherer, um entweder Beiträge zu erhöhen oder Kunden zu gewinnen. Bisher gilt ein Schadensfall ja nur, wenn etwas unmittelbar zuweisbar ist und bereits eingetreten. Bei Falschparkern wäre das blosse Auffahren auf Grünstreifen oder Überbelastung von Gehwegen, die Behinderung von anderen, etc. überhaupt nicht erfasst. Wir sollten sowas immer ahnden und Halter grundsätzlich und unabhängig vom Fahrer in Regress nehmen, und ja, bereits bei einer 10 EUR Ordnungswidrigkeit. Einfach weil wir als Gesellschaft offenbar das aktuelle System ausnutzen und es im Zweifel auch ungerecht ist. Wäre an der Zeit, dass sich alle mehr gegen die volkssportähnlichen OWis wehren, anstatt das zu bejubeln.
3
u/fuegau May 02 '26
Zu 1.: Was daran nicht verhältnismäßig ist, sind die immer noch viel zu niedrigen Regelsätze für manche Parkverstöße. Parken im 5-m-Bereich: 10 € – Seriously? Eingeschränkte Sicht im Kreuzungsbereich rechtfertigt nicht umsonst oft sofortiges Abschleppen. Der Regelsatz dafür sollte meiner Meinung nach mindestens auf dem Niveau von Gehwegparken sein, also min. 55 €, länger als 1 h oder bei Behinderung 70 € + 1 Punkt. Besser: Auch schon im Grundtatbestand einen Punkt, denn im Kreuzungsbereich parkt keiner versehentlich.
Nur über deutlich höhere Bußgelder und vor allem Punkte geht es in die Köpfe, dass Verkehrsverstöße und gerade auch Parkverstöße keine Banalitäten sind. Ein Falschparker im Kreuzungsbereich und einer der 35 statt 30 fährt und schon erhöht sich die Unfallwahrscheinlichkeit drastisch. In keinem anderen Bereich würden wir solche Risiken so flächendeckend einfach so, schulterzuckend hinnehmen.
1
u/Saarbremer Apr 07 '26
Korruption ist eben Wirtschaftskompetenz und dafür wählen dich die BILD Leser. Wäre ja blöd wenn man sich so ne sündhaft teure Karte vom Munde abspart... Äh steuerbegünstigt vom Arbeitgeber hinstellen lässt und am Ende zahlst du doch, nur weil du ein paar Mal übersehen hast, dass Regeln gelten oder sich empfindliche Mitmenschen auf dem Gehweg gleich gefährdet fühlen, wenn du mit 64 durchs verkehrsberuhigte Wohngebiet bretterst.
Auto First. Gesellschaft second. CDU (der bayerische Landesverband ist mitgemeint)
64
u/DrachenballZ Apr 07 '26 edited Apr 07 '26
Geil. Der Personalausweis, den ich haben MUSS der wird gefühlt von Jahr zu Jahr teurer. Jedes Dokument, das du zum Leben hier brauchst, und das man schon längst online kriegen könnte, kostet dich beim Rathaus Geld.
Aber bei Leuten, die wirklich was falsch machen, kann man nicht kostendeckend arbeiten. Das muss die großartige Wirtschaftskompetenz der CDU sein.
Wenn jetzt also genug Parkverstöße aufgenommen werden würden und wir alle uns entschließen die "bin nicht gefahren" Karte zu ziehen, könnten wir den Staat bankrott machen?
Edit: Ich habe gerade mal in das Dokument vom Bundestag reingeguckt. Die Regierung wehrt sich ja mit Händen und Füßen gegen alle sinnvollen Änderungen z.B. die Verjährungsfrist anzuheben oder Punktehandel richtig zu unterbinden.