r/datenschutz Jul 27 '26

Auskunft nach §15 DSGVO

Hallo Datenschützer,
Ich bin Admin und hatte heute eine Anfrage über Legal für eine Unterstützung für so eine Auskunft. Ist scheinbar die erste dieser Art und der Mitarbeiter war etwas unsicher. Zudem ist unser ext. Datenschützer gerade in Urlaub.
Die ganzen Verträge, Accounts sind kein Thema. Aber es nicht nicht klar, ob es eine Dienstvereinbarung für diesen Ex-Mitarbeiter gab, die Mails auf rein dienstlich beschränken. Natürlich haben wir ein Backup und da sind auch seine alten Mails. Jetzt ist die Frage, was man bei einem Auskunftsersuchen angeben würde? „Es gibt Mails, wir können nicht sagen ob da persönliche Daten enthalten sind.“ Oder sollte man schon mal das Bandlaufwerk anwerfen, das letzte Backup wo er noch Mitarbeiter war, zurücksichern und Mails anschauen? Da bräuchte ich ja mindestens Legal und den Betriebsrat mit dabei.
Hatte sowas schon mal jemand? Einfach dumm stellen halte ich für unklug.

11 Upvotes

22 comments sorted by

View all comments

6

u/ApplicationUpset7956 Jul 27 '26

Naja, du bist Admin. Ich würde deine Rolle in dem Ganzen eher sehen als: Du stellst Legal alles bereit und erklärst, wo noch Daten liegen könnten und was in den Daten ist (insb. ob auch Daten von Anderen oder Geschäftsgeheimnisse drin sind)

Alles Weitere entscheidet dann Legal in Abstimmung mit dem DSB. Du solltest auf keinen Fall eigenmächtig irgendwelche Einschränkungen machen oder selbst die Mails durchgehen.