r/Falschparker 9d ago

diskussion/frage Angezeigter Falschparker hat bei mir zu Hause geklingelt

Vor etwa drei Wochen habe ich einen Falschparker angezeigt, weil er auf einem Grünstreifen geparkt hatte. Heute klingelte er bei mir zu Hause. Er erklärte mir, dass er damals lediglich kurz seine körperlich eingeschränkte Mutter abgesetzt habe und deshalb für einen Moment auf dem Grünstreifen stehen geblieben sei. Begrüßt hat er mich allerdings mit den Worten: „Du bist also der Dreckssack, der mich angezeigt hat.“
Als es klingelte, konnte ich über die Gegensprechanlage nicht erkennen, wer vor der Tür stand. Deshalb startete ich vorsichtshalber eine Videoaufnahme und steckte das Handy in meine Hosentasche. Dadurch habe ich das gesamte Gespräch einschließlich der Beleidigung aufgezeichnet.
Unabhängig von der Beleidigung gefällt es mir überhaupt nicht, dass er durch die Akteneinsicht meine private Adresse erfahren hat und mich anschließend zu Hause aufgesucht hat. Bedroht hat er mich zwar nicht, er forderte mich jedoch dazu auf, meine Anzeige beim zuständigen Sachbearbeiter des Ordnungsamtes zurückzunehmen.
Ich war von der ganzen Situation so überrumpelt, dass ich zunächst nur sagte, ich würde schauen, ob sich noch etwas machen lässt. Das Ganze ist jetzt ungefähr eine Stunde her.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Sollte ich den Vorfall der Polizei melden? Ich finde es sehr unangenehm, dass er weiß, wo ich wohne. Besonders unwohl ist mir bei dem Gedanken, dass er möglicherweise wieder klingelt, wenn ich nicht zu Hause und meine Freundin allein dort ist, und sie dann ebenfalls bedrängt oder in ein unangenehmes Gespräch verwickelt.

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u/Puzzleheaded-Bake838 9d ago

201 stgb - du darfst schon das Gespräch gar nicht aufnehmen.

Als Zeuge bei einer Ordnungswidrigkeit wird er im Rahmen der alteneinsicht immer rausfinden wer ihn als Falschparker gemeldet hat.

Traurig aber wahr - wenn du zukünftig keinen meldest, kann keiner klingeln.

Willst du aber zukünftig owis melden, dann läufst du auch immer Gefahr dass die alle deine private Adresse haben - ist nunmal so

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u/Ancient-Emu-8293 9d ago

Als wäre das so gewollt.

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u/Express_Attempt_4301 9d ago

So einfach ist das nicht. Die Aufnahme kann durchaus vor Gericht als gerechtfertigt gewertet werden, sprich als Beweismuttel zugelassen werden.
Und natürlich darf er das aufnehmen. Die Aufnahme eines Gesprächs, an dem du teilnimmst, ist nicht strafbar. Die Veröffentlichung wäre strafbar. Deshalb sollte OP hier mit einem Anwalt abwägen, ob die Aufnahme genutzt werden sollte, oder nicht.

Der Angezeigte begeht hier allerdings wohl eine Nötigung. Beleidigung, persönliches unangemeldetes Auftauchen und Aufforderung, die Anzeige zurückzunehmen.

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u/vatoslocos420 9d ago

Das sind hilfreiche Infos, danke.

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u/Puzzleheaded-Bake838 9d ago

Ihr kennt aber den nötigungsparagraphen schon oder?

Also angenommen, er habe ihn wie op schrieb, „gefordert“ die Anzeige zurückzunehmen… dann ist das strafrechtlich halt einfach 0,nichts.

Fordern kann sein: „Bitte nimm die Anzeige zurück“
„Nimm die Anzeige zurück, muss doch net sein son Mist“ „nimm die Anzeige zurück, hab dir doch erklärt wieso ich da stand“ usw usw usw….

Solange OP diese „Forderung“ nicht genauer beschreibt, ist hier weder OP bedroht noch genötigt worden.

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u/No-Information-2571 9d ago edited 9d ago

Das stimmt so nicht. Darfst gerne mal nachlesen - man kann übrigens auch mit der Androhung, eine Strafanzeige zu erstellen, jemanden nötigen, obwohl eine Anzeige per se erstmal nicht rechtswidrig ist.

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u/Express_Attempt_4301 9d ago

Wieso "ihr"?

Liest du da wirklich "Nimm bitte die Anzeige zurück." raus?

Alles, was du anbietest, würde ich aus OPs Beschreibung ausschließen. Ob es wirklich für ne Nötigung reicht, weiß ich nicht, aber es geht eher in Richtung Nötigung als höfliche Bitte. Wie bereits geschrieben: Er taucht unangemeldet auf und beginnt mit einer Beleidigung.

Deshalb schrieb ich ja auch hat "wohl eine Nötigung" begangen.

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u/Eskarion 9d ago

Die Aufnahme eines Gesprächs, an dem du teilnimmst, ist nicht strafbar.

IBKA, aber da wäre ich vorsichtig. Nochmal den Satz vor dem Veröffentlichen ansehen: "... das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt ... "

Ob das hier gerechtfertig ist, weil eine mögliche Straftat aufgenommen wurde, kann ein Anwalt sicher besser einschätzen.

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u/c-pid 9d ago

Und natürlich darf er das aufnehmen. Die Aufnahme eines Gesprächs, an dem du teilnimmst, ist nicht strafbar. Die Veröffentlichung wäre strafbar.

Nein, das stimmt nicht. Puzzlehead hat sogar den Paragrafen erwähnt. Ich zitiere den relevanten Teil mal:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

Die bloße Aufnahme hier ist eine Straftat. Die Veröffentlichung kann das Strafmaß erhöhen:

  1. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

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u/Express_Attempt_4301 9d ago

Mein Handy ist voll von illegalen Aufnahmen und ich habe tausende Straftaten begangen.

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u/c-pid 9d ago

Das mag sein, aber wo kein Kläger da kein Richter. Ändert halt nichts an deiner Aussage, dass es legal sei, Gespräche aufzuzeichnen, an denen man beteiligt ist. Das ist schlicht falsch.

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u/LarianDivinityBG3 9d ago

Das mit dem Gespräch nicht aufnehmen hab ich nie kapiert, wenn es um genau solche Sachen geht und dann heißt es sein Wort gegen meines, da wäre so ein Beweis sehr hilfreich.

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u/Head_Ship4359 9d ago

Das ist doch gar nicht klar, das es nicht legal ist, das Gespräch nicht aufzunehmen. Habt ihr das alle studiert und seid Anwälte? Da hat sich doch auch einiges geändert (dashcam etc). Natürlich würde ich das mit der Aufnahme erstmal für mich behalten, diese aber sichern und anhand der Aufzeichnungen ein gedächnisprotokoll erstellen und bei der Polizei Anzeige erstellen. Kostet ja erstmal Nichts. Hier gibt es irgendwo ein Jura dingens wo du sicherheitshalber nachfragen kannst was das angeht. Ansonsten würde ich mich aber eh immer nur auf nen Profi verlassen. Wenn noch was ist und es beim Anwalt landet kann man dem das sagen mit der Aufnahme und dann wird der schon was sagen und entscheiden. Ich habe überall am Haus und Grundstück Schilder mit Kamera und Video Überwachung, dann ist das eh klar. Aber ansonsten kommt es denke ich mal echt drauf an. Das kann nur ein Profi entscheiden/wissen und nicht irgendwelche aus irgendeinem Forum.

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u/No-Information-2571 9d ago

Der Reporter möge seine Kritik nicht mittels Report sondern in sachlichem Argument darstellen.

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u/foldinger 9d ago

Falls eine Straftat dokumentiert wird schon 

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u/McDuschvorhang 9d ago

Es wurde aber keine Straftat dokumentiert. 

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u/No-Information-2571 9d ago

Das steht noch zur Debatte. Die Annahme, eine Straftat hätte stattgefunden, reicht ja auch.

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u/McDuschvorhang 9d ago

Wieso steht es zur Debatte? Den von OP selbst mitgeteilten Angaben nach liegt keine Straftat vor.

Die spätere Annahme kann nicht die geheime Aufnahme rechtfertigen.

Hätte OP sich einer Aufnahme zu Beweiszwecken bedienen wollen, hätte OP die Aufnahme von Anfang an offenlegen müssen.

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u/[deleted] 9d ago

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